Nebenkostenabrechnung erstellen lassen | bundesweit – Festpreis 69,00 € | rechtssicher vom Profi | Heinisch-Immo
Festpreis ab 69 € · Bundesweit · Ohne Abo

Nebenkostenabrechnung erstellen lassen vom Profi

Rechtssicher, fehlerfrei und pünktlich – gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV) und § 556 BGB. Persönlich statt Plattform. Ohne Software, ohne Login, ohne Abo.

Unverbindliches Angebot in der Regel innerhalb von 24 Stunden · kostenlos und unverbindlich

Frist nicht verpassen

Nebenkostenabrechnung 2025 – Frist endet am 31.12.2026

Je früher Sie starten, desto entspannter – wir erstellen Ihre Abrechnung rechtssicher und pünktlich.

Heinisch-Immo

Ihre Experten für Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung ist für viele Vermieter, Eigentümer und Mieter jedes Jahr eine Herausforderung. Sie muss nicht nur fristgerecht, sondern auch vollständig und transparent erstellt werden. Heinisch-Immo unterstützt Sie als Profi dabei, Ihre Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung rechtssicher, fehlerfrei und pünktlich zu erstellen – gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und § 556 BGB bereits ab 69 € inkl. MwSt. pro Abrechnung.

Was uns auszeichnet

Persönlich statt Plattform

Persönlich

Keine Software – wir rechnen für Sie persönlich ab. Bei uns steht keine KI dazwischen.

Kein Login

Unterlagen einfach per E-Mail oder Post – kein Portal, keine App, kein Account.

Diskret

Keine Social-Media-Kanäle. Ihre Daten bleiben bei uns – diskret und vertraulich.

Kein Abo

Keine weiteren Kosten. Einmalig 69,00 € inkl. MwSt. – unverbindliches Angebot inklusive.

Produkte & Preise

Faire Festpreise – ohne Abo

Bei Heinisch-Immo zahlen Sie einen transparenten Festpreis. Damit haben Sie volle Kostenkontrolle, vermeiden teure Nachzahlungen und erhalten eine rechtssichere Abrechnung nach BetrKV und § 556 BGB.

EasyAbrechnung
Für kleine Wohneinheiten und private Vermieter mit vorbereiteten Unterlagen.
69,00 €
einmalig inkl. MwSt. pro Abrechnung
  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung als PDF
  • Geeignet für bis zu 3 Wohneinheiten
  • Lieferung per E-Mail innerhalb von 5–7 Werktagen
  • Keine Software, kein Abo, keine Mindestlaufzeit
  • Optional: Anschreiben für Ihre Mieter
Mehr erfahren
Eigentumswohnung
Für Wohnungseigentümer mit vorhandener Hausgeldabrechnung.
89,00 €
einmalig inkl. MwSt. pro Abrechnung
  • Speziell für Eigentumswohnungen mit Hausgeldabrechnung
  • Erstellung als PDF
  • Lieferung per E-Mail innerhalb von 5–7 Werktagen
  • Keine Software, kein Abo
  • Optional: Anschreiben für Ihren Mieter
Mehr erfahren

Aufschläge bei Gewerbeeinheiten. Keine Hausgeldabrechnung für WEG.

Warum Heinisch-Immo?

Nebenkostenabrechnung vom Profi erstellen lassen

Persönlicher Kontakt

Bei uns steht keine KI dazwischen. Sie haben einen festen Ansprechpartner für Ihre Nebenkostenabrechnung.

Rechtssicherheit

Wir berücksichtigen alle gesetzlichen Vorschriften – gemäß § 556 BGB und Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Fehlervermeidung

Falsche Umlageschlüssel, fehlende Vorauszahlungen oder falsche Abrechnungszeiträume gehören der Vergangenheit an.

Zeitersparnis

Wir übernehmen die komplette Erstellung, sodass Sie sich auf andere Aufgaben konzentrieren können.

Transparenz

Mieter und Vermieter sehen klar, wie sich die Kosten zusammensetzen.

15+ Jahre Erfahrung

Umfangreiche Fachkenntnisse aus über 15 Jahren bei der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für Hausverwalter und Vermieter.

Unser Service im Überblick

Was wir für Sie übernehmen

1

Erfassung aller Kostenarten

Von Grundsteuer über Wasser, Abwasser, Müllabfuhr bis zu Versicherungen.

2

Integration der Heizkostenabrechnung

Wir übernehmen Ihre vorhandene Heizkostenabrechnung – z. B. von Techem, Brunata oder Ista.

3

Prüfung der Umlageschlüssel

Um Fehler zu vermeiden und eine korrekte Verteilung sicherzustellen.

4

Erstellung der Abrechnung

Eine verständliche, nachvollziehbare Abrechnung – als PDF oder auf Wunsch per Post.

Wichtig: Wir erstellen keine eigenen Heizkostenabrechnungen. Diese werden weiterhin vom Messdienstleister (z. B. Techem, Brunata, Ista) durchgeführt. Wir integrieren die Beträge selbstverständlich in Ihre Nebenkostenabrechnung.

Tipp: Für Eigentümer mit vorbereiteten Unterlagen empfehlen wir unsere EasyAbrechnung, für einen kompletten Rundum-Service inklusive Prüfung aller Unterlagen unsere AbrechnungPlus.

Was wir vermeiden

Häufige Fehler bei der Nebenkostenabrechnung

Fehler in der Abrechnung können zu rechtlichen Problemen und Streitigkeiten führen. Häufig betreffen Unstimmigkeiten und falsch berechnete Vorauszahlungen oder den nicht berücksichtigten Verteilungsschlüssel. Mit Heinisch-Immo vermeiden Sie diese Probleme und sichern sich eine rechtssichere, fehlerfreie Abrechnung.

  • Falscher Abrechnungszeitraum
  • Nicht umlagefähige Kosten werden berechnet
  • Falsche Flächenangaben oder Umlageschlüssel
  • Fehlende Integration der Heizkostenabrechnung

Mit Heinisch-Immo gehören diese Probleme der Vergangenheit an.

Echte Beispiele

So sieht Ihre Abrechnung aus

Übersichtlich, nachvollziehbar und rechtssicher: drei reale Auszüge aus von uns erstellten Nebenkostenabrechnungen – aus Datenschutzgründen anonymisiert.

Alle Personendaten und Beträge wurden anonymisiert. Jede Abrechnung wird individuell für Ihr Objekt erstellt.

Rechtliche Sicherheit

Gemäß BetrKV & § 556 BGB

Gemäß § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt fest, welche Kosten umlagefähig sind. Wir stellen sicher, dass Ihre Abrechnung diese Vorgaben erfüllt und fristgerecht erstellt wird.

Neu seit 2023

CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG

Seit dem 1. Januar 2023 müssen die CO₂-Kosten aus dem Brennstoffemissionshandel zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Die Aufteilung richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes – je schlechter die Energieeffizienz, desto höher der Anteil des Vermieters.

Wir übernehmen die korrekte CO₂-Kostenaufteilung in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Auf Basis der Heizkostenabrechnung Ihres Messdienstleisters (z. B. Techem, Brunata oder Ista) berechnen wir den Vermieter- und Mieteranteil gemäß dem 10-Stufen-Modell des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG). So vermeiden Sie Rechtsstreitigkeiten und sind auf der sicheren Seite – ohne sich selbst durch Tabellen und Berechnungsformeln arbeiten zu müssen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

In der Regel innerhalb von 5–7 Werktagen nach Erhalt aller Unterlagen.

Ja, Sie können uns Ihre Belege bequem per E-Mail oder über unser Kontaktformular senden.

Nein, wir übernehmen keine Hausgeldabrechnungen für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Nein, eigene Heizkostenabrechnungen erstellen wir nicht. Diese werden weiterhin von Ihrem Messdienstleister (z. B. Techem, Brunata, Ista) durchgeführt. Wir integrieren die vorhandenen Beträge selbstverständlich in Ihre Nebenkostenabrechnung.

Für die Erstellung benötigen wir:

  • Flächenangaben – Wohnfläche der Einheiten und des Gesamthauses (inkl. Gemeinschaftsflächen) in m².
  • Betriebskostenübersicht – Auflistung aller umlagefähigen Nebenkosten.
  • Mietervorauszahlungen – monatliche Abschlagszahlungen im Abrechnungszeitraum.
  • Heiz- und Warmwasserkosten – Heizkostenabrechnung externer Dienstleister wie Techem, Ista oder Brunata.

Wenn Sie die Nebenkostenabrechnung zu spät erstellen, also später als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, dürfen Sie keine Nachforderungen mehr gegenüber dem Mieter geltend machen. Ein eventuelles Guthaben für den Mieter muss aber trotzdem ausgezahlt werden.

Deshalb ist es wichtig, die Frist im Blick zu behalten oder rechtzeitig professionelle Unterstützung zu nutzen.

Wenn ein Mieter während des Abrechnungszeitraums umzieht, muss die Abrechnung anteilig erfolgen, also nur für den Zeitraum, in dem der Mieter die Wohnung tatsächlich genutzt hat. Wichtig ist, dass der genaue Ein- und Auszugstermin vorliegt, damit wir die Betriebskosten korrekt aufteilen können.

Die Heizkostenabrechnung sollte in diesem Fall ebenfalls vom Messdienstleister (z. B. Techem, Ista) zeitanteilig erstellt werden.

Ja, wir übernehmen die CO₂-Kostenaufteilung gemäß Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) seit 1. Januar 2023. Die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter erfolgt nach dem 10-Stufen-Modell auf Basis des CO₂-Ausstoßes des Gebäudes.

Unsere Festpreise im Überblick:

  • EasyAbrechnung – 69,00 € für bis zu 3 Wohneinheiten
  • EasyAbrechnung Eigentumswohnung – 89,00 € für Wohnungseigentümer mit Hausgeldabrechnung
  • AbrechnungPlus – 119,00 € mit vollständiger Prüfung und persönlicher Beratung

Alle Preise einmalig inkl. MwSt. pro Abrechnung. Aufschläge bei Gewerbeeinheiten.

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