Rechtssicher, fehlerfrei und pünktlich – gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV) und § 556 BGB. Persönlich statt Plattform. Ohne Software, ohne Login, ohne Abo.
Unverbindliches Angebot in der Regel innerhalb von 24 Stunden · kostenlos und unverbindlich
Frist nicht verpassen
Nebenkostenabrechnung 2025 – Frist endet am 31.12.2026
Je früher Sie starten, desto entspannter – wir erstellen Ihre Abrechnung rechtssicher und pünktlich.
Heinisch-Immo
Die Nebenkostenabrechnung ist für viele Vermieter, Eigentümer und Mieter jedes Jahr eine Herausforderung. Sie muss nicht nur fristgerecht, sondern auch vollständig und transparent erstellt werden. Heinisch-Immo unterstützt Sie als Profi dabei, Ihre Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung rechtssicher, fehlerfrei und pünktlich zu erstellen – gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und § 556 BGB bereits ab 69 € inkl. MwSt. pro Abrechnung.
Was uns auszeichnet
Keine Software – wir rechnen für Sie persönlich ab. Bei uns steht keine KI dazwischen.
Unterlagen einfach per E-Mail oder Post – kein Portal, keine App, kein Account.
Keine Social-Media-Kanäle. Ihre Daten bleiben bei uns – diskret und vertraulich.
Keine weiteren Kosten. Einmalig 69,00 € inkl. MwSt. – unverbindliches Angebot inklusive.
Produkte & Preise
Bei Heinisch-Immo zahlen Sie einen transparenten Festpreis. Damit haben Sie volle Kostenkontrolle, vermeiden teure Nachzahlungen und erhalten eine rechtssichere Abrechnung nach BetrKV und § 556 BGB.
Aufschläge bei Gewerbeeinheiten. Keine Hausgeldabrechnung für WEG.
Warum Heinisch-Immo?
Bei uns steht keine KI dazwischen. Sie haben einen festen Ansprechpartner für Ihre Nebenkostenabrechnung.
Wir berücksichtigen alle gesetzlichen Vorschriften – gemäß § 556 BGB und Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Falsche Umlageschlüssel, fehlende Vorauszahlungen oder falsche Abrechnungszeiträume gehören der Vergangenheit an.
Wir übernehmen die komplette Erstellung, sodass Sie sich auf andere Aufgaben konzentrieren können.
Mieter und Vermieter sehen klar, wie sich die Kosten zusammensetzen.
Umfangreiche Fachkenntnisse aus über 15 Jahren bei der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für Hausverwalter und Vermieter.
Unser Service im Überblick
Von Grundsteuer über Wasser, Abwasser, Müllabfuhr bis zu Versicherungen.
Wir übernehmen Ihre vorhandene Heizkostenabrechnung – z. B. von Techem, Brunata oder Ista.
Um Fehler zu vermeiden und eine korrekte Verteilung sicherzustellen.
Eine verständliche, nachvollziehbare Abrechnung – als PDF oder auf Wunsch per Post.
Wichtig: Wir erstellen keine eigenen Heizkostenabrechnungen. Diese werden weiterhin vom Messdienstleister (z. B. Techem, Brunata, Ista) durchgeführt. Wir integrieren die Beträge selbstverständlich in Ihre Nebenkostenabrechnung.
Tipp: Für Eigentümer mit vorbereiteten Unterlagen empfehlen wir unsere EasyAbrechnung, für einen kompletten Rundum-Service inklusive Prüfung aller Unterlagen unsere AbrechnungPlus.
Was wir vermeiden
Fehler in der Abrechnung können zu rechtlichen Problemen und Streitigkeiten führen. Häufig betreffen Unstimmigkeiten und falsch berechnete Vorauszahlungen oder den nicht berücksichtigten Verteilungsschlüssel. Mit Heinisch-Immo vermeiden Sie diese Probleme und sichern sich eine rechtssichere, fehlerfreie Abrechnung.
Mit Heinisch-Immo gehören diese Probleme der Vergangenheit an.
Echte Beispiele
Übersichtlich, nachvollziehbar und rechtssicher: drei reale Auszüge aus von uns erstellten Nebenkostenabrechnungen – aus Datenschutzgründen anonymisiert.
Alle Personendaten und Beträge wurden anonymisiert. Jede Abrechnung wird individuell für Ihr Objekt erstellt.
Rechtliche Sicherheit
Gemäß § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt fest, welche Kosten umlagefähig sind. Wir stellen sicher, dass Ihre Abrechnung diese Vorgaben erfüllt und fristgerecht erstellt wird.
Neu seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 müssen die CO₂-Kosten aus dem Brennstoffemissionshandel zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Die Aufteilung richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes – je schlechter die Energieeffizienz, desto höher der Anteil des Vermieters.
Wir übernehmen die korrekte CO₂-Kostenaufteilung in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Auf Basis der Heizkostenabrechnung Ihres Messdienstleisters (z. B. Techem, Brunata oder Ista) berechnen wir den Vermieter- und Mieteranteil gemäß dem 10-Stufen-Modell des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG). So vermeiden Sie Rechtsstreitigkeiten und sind auf der sicheren Seite – ohne sich selbst durch Tabellen und Berechnungsformeln arbeiten zu müssen.
FAQ
In der Regel innerhalb von 5–7 Werktagen nach Erhalt aller Unterlagen.
Ja, Sie können uns Ihre Belege bequem per E-Mail oder über unser Kontaktformular senden.
Nein, wir übernehmen keine Hausgeldabrechnungen für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Nein, eigene Heizkostenabrechnungen erstellen wir nicht. Diese werden weiterhin von Ihrem Messdienstleister (z. B. Techem, Brunata, Ista) durchgeführt. Wir integrieren die vorhandenen Beträge selbstverständlich in Ihre Nebenkostenabrechnung.
Für die Erstellung benötigen wir:
Wenn Sie die Nebenkostenabrechnung zu spät erstellen, also später als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, dürfen Sie keine Nachforderungen mehr gegenüber dem Mieter geltend machen. Ein eventuelles Guthaben für den Mieter muss aber trotzdem ausgezahlt werden.
Deshalb ist es wichtig, die Frist im Blick zu behalten oder rechtzeitig professionelle Unterstützung zu nutzen.
Wenn ein Mieter während des Abrechnungszeitraums umzieht, muss die Abrechnung anteilig erfolgen, also nur für den Zeitraum, in dem der Mieter die Wohnung tatsächlich genutzt hat. Wichtig ist, dass der genaue Ein- und Auszugstermin vorliegt, damit wir die Betriebskosten korrekt aufteilen können.
Die Heizkostenabrechnung sollte in diesem Fall ebenfalls vom Messdienstleister (z. B. Techem, Ista) zeitanteilig erstellt werden.
Ja, wir übernehmen die CO₂-Kostenaufteilung gemäß Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) seit 1. Januar 2023. Die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter erfolgt nach dem 10-Stufen-Modell auf Basis des CO₂-Ausstoßes des Gebäudes.
Unsere Festpreise im Überblick:
Alle Preise einmalig inkl. MwSt. pro Abrechnung. Aufschläge bei Gewerbeeinheiten.
Nutzen Sie unser Angebotsformular oder kontaktieren Sie uns direkt per E-Mail. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches, individuelles Angebot – schnell und unkompliziert.